Artikel 10 Laufender Betrieb der einheitlichen Day-Ahead- und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung — Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 10 Laufender Betrieb der einheitlichen Day-Ahead- und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung
Rückverweise
Die ÜNB und NEMOs organisieren gemeinsam den laufenden Betrieb der einheitlichen Day-Ahead- und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung. Sie veranstalten regelmäßig Sitzungen, um operative Fragen zu erörtern und zu entscheiden. Die ÜNB und NEMOs laden die Agentur und die Kommission als Beobachter zu diesen Sitzungen ein und veröffentlichen Kurzprotokolle der Sitzungen.
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