Artikel 7 Überarbeitung — Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung bis zum 1. Januar 2019 vor. Dabei prüft sie insbesondere,
ob strengere Ökodesign-Anforderungen an die Energieeffizienz und die Stickoxid-Emissionen (NOx) festgelegt werden sollten,
ob die Toleranzen für die Nachprüfung geändert werden sollten,
ob die Korrekturfaktoren zur Einschätzung des Raumheizungs-Jahresnutzungsgrads von Einzelraumheizgeräten weiterhin gültig sind und
ob eine Zertifizierung durch Dritte eingeführt werden sollte.
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