Artikel 5 In den EBA-Anträgen enthaltene Daten — Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL I GEGENSTAND UND VERFAHREN ZUR AUSSTELLUNG DES EUROPÄISCHEN BERUFSAUSWEISES
Artikel 5 In den EBA-Anträgen enthaltene Daten
Rückverweise
Die Personalien des Antragstellers und die in Artikel 10 Absatz 1 genannten Dokumente werden in der IMI-Datei des Antragstellers gespeichert. Diese Daten können für spätere Anträge erneut verwendet werden, sofern der Antragsteller einer solchen Wiederverwendung zustimmt und die Daten noch gültig sind.
Keine Ergebnisse gefunden