Artikel 29 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL III SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 29 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt ab dem 18. Januar 2016.
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