EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)KAPITEL II VERFAHREN FÜR DIE BEARBEITUNG VON WARNUNGENArtikel 28

Artikel 28Schließung, Löschung und Änderung von Warnungen

In Kraft seit 15. Juli 2015
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