Artikel 26 Zugriff auf die Warnungen im IMI — Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Gliederung
KAPITEL II VERFAHREN FÜR DIE BEARBEITUNG VON WARNUNGEN
Artikel 26 Zugriff auf die Warnungen im IMI
Rückverweise
Das IMI ermöglicht den zuständigen Behörden, die die ein- und ausgehenden Warnungen bearbeiten, den Zugriff auf sämtliche Warnungen, die sie über das IMI versandt oder empfangen haben und für die das Schließungsverfahren nach Artikel 28 nicht eingeleitet wurde.
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