Artikel 26 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 — Rückverfolgbarkeit von Geldtransfers
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 26 Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1781/2006
Rückverweise
Die Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 wird aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.
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