Art. 3 — Durchführungsverordnung (EU) 2015/806 der Kommission vom 22. Mai 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für die Form des EU-Vertrauenssiegels für qualifizierte Vertrauensdienste (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
Das EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdienste muss eine Mindestgröße haben, die sicherstellt, dass die bildlichen Merkmale und Hauptformen erhalten bleiben; die Größe darf 64 × 85 Pixel bei einer Auflösung von 150 dpi nicht unterschreiten.
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