ANHANG I EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter in Farbe — Durchführungsverordnung (EU) 2015/806 der Kommission vom 22. Mai 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für die Form des EU-Vertrauenssiegels für qualifizierte Vertrauensdienste (Text von Bedeutung für den EWR)
Rückverweise
§ 25a E-ControlG · E-ControlG · Energie-Control-Gesetz
§ 25a Untersuchung und Überwachung des Funktionierens der Energiegroßhandelsmärkte
…und 6 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 festzulegenden Meldepflichten zu berücksichtigen. (3) Börseunternehmen sowie sonstige Personen, die beruflich Transaktionen für den österreichischen Markt arrangieren, haben der Regulierungsbehörde alle zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zu erteilen und die Regulierungsbehörde bei der Durchführung ihrer Untersuchungen zu unterstützen. Besteht der Verdacht…