Artikel 36 Bearbeitung von Anträgen durch die Kommission — Finanzierung von langfristigen Anlagen in der europäischen Wirtschaft
Gliederung
KAPITEL VII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 36 Bearbeitung von Anträgen durch die Kommission
Rückverweise
Die Kommission priorisiert und optimiert ihre Verfahren für alle Anträge von ELTIF auf Finanzierung durch die EIB. Die Kommission optimiert das Verfahren für die Erstellung von Gutachten oder Beiträgen zur Gewährung von Anträgen auf Finanzierung von der EIB, die von ELTIF eingereicht werden.
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