Artikel 12 Interessenkonflikt — Finanzierung von langfristigen Anlagen in der europäischen Wirtschaft
Gliederung
Rückverweise
Ein ELTIF investiert nicht in zulässige Anlagevermögenswerte, an denen der Verwalter des ELTIF eine direkte oder indirekte Beteiligung hält oder übernimmt, es sei denn, diese Beteiligung geht nicht über das Halten von Anteilen der von ihm verwalteten ELTIF, EuSEF oder EuVECA hinaus.
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