Artikel 7 Relatives Gewicht der einzelnen Risikofelder und Risikoindikatoren — Delegierte Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
Gliederung
ABSCHNITT 2 METHODIK
Artikel 7 Relatives Gewicht der einzelnen Risikofelder und Risikoindikatoren
Rückverweise
(1) Bei der Bewertung des Risikoprofils der einzelnen Institute gewichtet die Abwicklungsbehörde die einzelnen Risikofelder wie folgt:
a) Risikoexponierung: 50 %;
b) Stabilität und Diversifizierung der Finanzierungsquellen: 20 %;
c) Relevanz eines Instituts für die Stabilität des Finanzsystems oder der Wirtschaft: 10 %;
d) von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren: 20 %.
(2) Das relative Gewicht der Risikoindikatoren, die die Abwicklungsbehörden zur Bestimmung der „Risikoexponierung“ bewerten, wird wie folgt angesetzt:
a) über die Mindestanforderung an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten hinausgehende vom Institut gehaltene Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten: 25 %;
b) Verschuldungsquote: 25 %;
c) harte Kernkapitalquote: 25 %;
d) Gesamtrisikoexponierung, dividiert durch die Summe der Vermögenswerte: 25 %.
(3) Die Indikatoren im Risikofeld „Stabilität und Diversifizierung der Finanzierungsquellen“ werden alle gleich gewichtet.
(4) Das relative Gewicht der einzelnen Indikatoren, die die Abwicklungsbehörden zur Bestimmung des Faktors „von der Abwicklungsbehörde zu bestimmende zusätzliche Risikoindikatoren“ bewerten, wird wie folgt angesetzt:
a) Handelstätigkeiten, außerbilanzielle Risiken, Derivate, Komplexität und Abwicklungsfähigkeit: 45 %;
b) Mitgliedschaft in einem institutsbezogenen Sicherungssystem: 45 %;
c) Umfang einer vorausgegangenen außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln: 10 %.
Bei der Anwendung des unter Buchstabe b genannten Indikators berücksichtigt die Abwicklungsbehörde das relative Gewicht des unter Buchstabe a genannten Indikators.
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