EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu AbwicklungsfinanzierungsmechanismenABSCHNITT 5 SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 21

Artikel 21 Inkrafttreten

In Kraft seit 01. Januar 2015
Up-to-date
Artikel 21 Inkrafttreten — Delegierte Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen | GesetzeFinden.at