Artikel 18 Verwaltungssanktionen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen — Delegierte Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu Abwicklungsfinanzierungsmechanismen
Gliederung
ABSCHNITT 3 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN UND SANKTIONEN
Artikel 18 Verwaltungssanktionen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen
Rückverweise
Die Abwicklungsbehörden können Verwaltungssanktionen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 110 der Richtlinie 2014/59/EG gegen die für Verstöße gegen diese Verordnung verantwortlichen Personen oder Unternehmen verhängen.
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