EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) 2015/63 der Kommission vom 21. Oktober 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf im Voraus erhobene Beiträge zu AbwicklungsfinanzierungsmechanismenABSCHNITT 3 VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN UND SANKTIONENArtikel 18

Artikel 18 Verwaltungssanktionen und sonstige Verwaltungsmaßnahmen

In Kraft seit 01. Januar 2015
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