ANHANG 5 — Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses
FORMBLATT V
Europäisches Nachlasszeugnis
(Artikel 67 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (1))
Das Original dieses Zeugnisses bleibt in Händen der Ausstellungsbehörde
Beglaubigte Abschriften dieses Zeugnisses sind bis zu dem im entsprechenden Feld angegebenen Datum am Ende dieses Formblatts gültig
Dem Nachlasszeugnis beigefügte Anlagen (*)
Anlage I — Angaben zum/zu den Antragsteller(n) (OBLIGATORISCH, falls es sich um (eine) juristische Person(en) handelt)
Anlage II — Angaben zum/zu den Vertreter(n) des/der Antragsteller(s) (OBLIGATORISCH, falls der/die Antragsteller vertreten wird/werden)
Anlage III — Angaben zum ehelichen Güterstand oder zu einem anderen gleichwertigen Güterstand des Erblassers (OBLIGATORISCH, falls für den Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ein solcher Güterstand galt)
Anlage IV — Stellung und Rechte des/der Erben (OBLIGATORISCH, falls diese durch das Zeugnis bestätigt werden sollen)
Anlage V — Stellung und Rechte des/der Vermächtnisnehmer(s) mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass (OBLIGATORISCH, falls diese durch das Zeugnis bestätigt werden sollen)
Anlage VI — Befugnis zur Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung (OBLIGATORISCH, falls diese durch das Zeugnis bestätigt werden soll)
Keine Anlage beigefügt
1. Mitgliedstaat der Ausstellungsbehörde (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Italien Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
2. Ausstellungsbehörde
2.1. Name und Bezeichnung der Behörde (*):
2.2. Anschrift
2.2.1. Straße und Hausnummer/Postfach (*):
2.3. Telefon:
2.4. Fax
2.5. E- Mail:
3. Angaben zur Akte
3.1. Aktenzeichen (*):
3.2. Datum (TT.MM.JJJJ) des Zeugnisses (*):
4. Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde (Artikel 64 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012)
4.1. Die Ausstellungsbehörde befindet sich in dem Mitgliedstaat, dessen Gerichte für die Entscheidung über die Erbsache zuständig sind gemäß (*)
Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Allgemeine Zuständigkeit)
Artikel 7 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Zuständigkeit bei Rechtswahl)
Artikel 7 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Zuständigkeit bei Rechtswahl)
Artikel 7 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Zuständigkeit bei Rechtswahl)
Artikel 10 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Subsidiäre Zuständigkeit)
Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Notzuständigkeit — forum necessitatis)
4.2. Zusätzliche Umstände, aus denen die Ausstellungsbehörde ihre Zuständigkeit für die Ausstellung des Zeugnisses herleitet (2):
5. Angaben zum Antragsteller (natürliche Person (3))
5.1. Name und Vorname(n) (*):
5.2. Geburtsname (falls abweichend von 5.1):
5.3. Geschlecht (*)
5.3.1. M
5.3.2. F
5.4. Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) und -ort (Stadt/Land (ISO-Code)) (*):
5.5. Familienstand (*)
5.5.1. Ledig
5.5.2. Verheiratet
5.5.3. Eingetragener Partner
5.5.4. Geschieden
5.5.5. Verwitwet
5.5.6. Sonstiges (bitte angeben):
5.6. Staatsangehörigkeit (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstige (bitte ISO-Code angeben):
5.7. Identifikationsnumme (4)
5.7.1. Nationale Identitätsnummer:
5.7.2. Sozialversicherungsnummer:
5.7.3. Steuernummer:
5.7.4. Sonstige (bitte angeben):
5.8. Anschrift
5.8.1. Straße und Hausnummer/Postfach (*):
5.8.2. Ort und Postleitzahl (*):
5.8.3. Land (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstige (bitte ISO-Code angeben):
5.9. Telefon:
5.10. Fax
5.11. E- Mail:
5.12. Verhältnis zum Erblasser
Sohn Tochter Vater Mutter Enkel Enkelin Großvater Großmutter Ehegatte Eingetragener Partner De-facto-Partner (5) Bruder Schwester Neffe Nichte Onkel Tante Cousin/Cousine Sonstiges (bitte angeben):
6. Angaben zum Erblasser
6.1. Name und Vorname(n) (*):
6.2. Geburtsname (falls abweichend von 6.1):
6.3. Geschlecht (*)
6.3.1. M
6.3.2. F
6.4. Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) und -ort (Stadt/Land (ISO-Code)) (*):
6.5. Familienstand zum Zeitpunkt des Todes (*)
6.5.1. Ledig
6.5.2. Verheiratet
6.5.3. Eingetragener Partner
6.5.4. Geschieden
6.5.5. Verwitwet
6.5.6. Sonstiges (bitte angeben):
6.6. Staatsangehörigkeit (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstige (bitte ISO-Code angeben):
6.7. Identifikationsnummer (4)
6.7.1. Nationale Identitätsnummer:
6.7.2. Sozialversicherungsnummer:
6.7.3. Steuernummer:
6.7.4. Nummer der Geburtsurkunde:
6.7.5. Sonstige (bitte angeben):
6.8. Anschrift zum Zeitpunkt des Todes
6.8.1. Straße und Hausnummer/Postfach (*):
6.8.2. Ort und Postleitzahl (*):
6.8.3. Land (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstige (bitte ISO-Code angeben):
6.9. Datum (TT.MM.JJJJ) und Ort des Todes (*):
6.9.1. Nummer, Datum und Ort der Ausstellung der Sterbeurkunde:
7. Gewillkürte/gesetzliche Erbfolge
7.1. Für die Rechtsnachfolge von Todes wegen gilt (*):
7.1.1. die gewillkürte Erbfolge
7.1.2. die gesetzliche Erbfolge
7.1.3. zum Teil die gewillkürte und zum Teil die gesetzliche Erbfolge
7.2. Im Fall einer gewillkürten oder teilweise gewillkürten Erbfolge stützt sich das Zeugnis auf die folgende(n) gültige(n) Verfügung(en) von Todes wegen (6)
7.2.1. Art: Testament Gemeinschaftliches Testament Erbvertrag
7.2.2. Datum (TT.MM.JJJJ) der Errichtung der letztwilligen Verfügung (*):
7.2.3. Ort der Errichtung (Stadt/Land (ISO-Code)):
7.2.4. Name und Bezeichnung der Behörde, vor der die letztwillige Verfügung errichtet wurde:
7.2.5. Datum (TT.MM.JJJJ) der Eintragung oder Hinterlegung der letztwilligen Verfügung:
7.2.6. Bezeichnung des Registers oder der Verwahrstelle (*):
7.2.7. Aktenzeichen der letztwilligen Verfügung im Register oder bei der Verwahrstelle:
7.2.8. Sonstiges Aktenzeichen:
7.3. Nach Kenntnis der Ausstellungsbehörde hat der Erblasser folgende weitere Verfügungen von Todes wegen errichtet, die widerrufen oder für nichtig erklärt wurden (6)
7.3.1. Art: Testament Gemeinschaftliches Testament Erbvertrag
7.3.2. Datum (TT.MM.JJJJ) der Errichtung der letztwilligen Verfügung (*):
7.3.3. Ort der Errichtung (Stadt/Land (ISO-Code)):
7.3.4. Name und Bezeichnung der Behörde, vor der die letztwillige Verfügung errichtet wurde:
7.3.5. Datum (TT.MM.JJJJ) der Eintragung oder Hinterlegung der letztwilligen Verfügung:
7.3.6. Bezeichnung des Registers oder der Verwahrstelle:
7.3.7. Aktenzeichen der letztwilligen Verfügung im Register oder bei der Verwahrstelle:
7.3.8. Sonstiges Aktenzeichen:
7.4. Sonstige relevante Angaben zu Artikel 68 Buchstabe j der Verordnung (EU) Nr. 605/2012 (bitte ausführen):
8. Auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendendes Recht
8.1. Auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen ist das Recht des folgenden Staates anzuwenden (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowenien Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
8.2. Das anzuwendende Recht wurde auf der Grundlage folgender Umstände bestimmt (*)
8.2.1. Zum Zeitpunkt seines Todes hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat (Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012).
8.2.2. Der Erblasser hatte das Recht des Staates gewählt, dessen Staatsangehörigkeit er besaß (Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012) (siehe 7.2).
8.2.3. Der Erblasser hatte eine offensichtlich engere Verbindung zu diesem Staat als zu dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts (Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Bitte ausführen:
8.2.4. Das nach Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 anzuwendende Recht verweist auf das Recht dieses Staates (Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Bitte ausführen:
8.3. Anzuwendendes Recht ist das Recht eines Staates mit mehr als einem Rechtssystem (Artikel 36 und 37 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Es gelten folgende Rechtsvorschriften (geben Sie bitte gegebenenfalls die Gebietseinheit an):
8.4. Es gelten besondere Regelungen mit Beschränkungen, die die Rechtsnachfolge von Todes wegen in Bezug auf bestimmte Vermögenswerte des Erblassers betreffen oder Auswirkungen auf sie haben (Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012). Geben Sie bitte die betreffenden Regelungen und Vermögenswerte an):
Die Behörde bestätigt, dass sie alle erforderlichen Schritte unternommen hat, um die Berechtigten von der Beantragung eines Zeugnisses zu unterrichten, und dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Zeugnisses keine der darin enthaltenen Angaben von den Berechtigten bestritten worden ist.
Die nachstehenden Punkte wurden nicht ausgefüllt, weil sie für den Zweck, für den das Zeugnis ausgestellt wurde, nicht als relevant angesehen wurden (*):
Gesamtzahl der Seiten, falls weitere Blätter beigefügt wurden (*):
Ort (*) Datum (*) (TT.MM.JJJJ)
Unterschrift und/oder Stempel der Ausstellungsbehörde (*):
BEGLAUBIGTE ABSCHRIFT
Diese beglaubigte Abschrift des Europäischen Nachlasszeugnisses wurde ausgestellt
für (*):
(Name des/der Antragsteller(s) oder der Person(en), die ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat/haben (Artikel 70 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012)
Gültig bis (*): (TT.MM.JJJJ)
Ausstellungsdatum (*): (TT.MM.JJJJ)
Unterschrift und/oder Stempel der Ausstellungsbehörde (*):
FORMBLATT V — ANLAGE I
Angaben zum/zu den Antragsteller(n) (juristische Person(en (7))
1. Name der Organisation (*):
2. Eintragung der Organisation (*)
2.1. Registriernummer (4):
2.2. Bezeichnung des Registers/der Registerbehörde (*):
2.3. Bezeichnung des Registers/der Registerbehörde (*):
3. Anschrift der Organisation
3.1. Straße und Hausnummer/Postfach (*):
3.2. Ort und Postleitzahl (*):
3.3. Land (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
4. Telefon (*):
5. Fax
6. E- Mail:
7. Name und Vorname(n) der für die Organisation zeichnungsberechtigten Person (*):
8. Sonstige relevante Informationen (bitte ausführen):
FORMBLATT V — ANLAGE II
Angaben zum/zu den Vertreter(n) des/der Antragsteller(s) (8)
1. Name und Vorname(n) oder Name der Organisation (*):
2. Eintragung der Organisation
2.1. Registriernummer:
2.2. Bezeichnung des Registers/der Registerbehörde (*):
2.3. Datum (TT.MM.JJJJ) und Ort der Eintragung (*):
3. Anschrift
3.1. Straße und Hausnummer/Postfach (*):
3.2. Ort und Postleitzahl (*):
3.3. Land (*)
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
4. Telefon:
5. Fax
6. E- Mail:
7. Vertretungsmacht aufgrund der Eigenschaft als (*):
Vormund Elternteil Für eine juristische Person zeichnungsberechtigte Person Bevollmäch-tigte Person
Sonstiges (bitte ausführen):
FORMBLATT V — ANLAGE III
Angaben zum ehelichen Güterstand oder zu einem anderen gleichwertigen Güterstand des Erblassers (9)
1. Name und Vorname(n) des (ehemaligen) Ehegatten oder (ehemaligen) Lebenspartners (*):
2. Geburtsname des (ehemaligen) Ehegatten oder (ehemaligen) Lebenspartners (falls abweichend von 1.):
3. Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung eines anderen Verhältnisses, das mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfaltet:
4. Hatte der Erblasser mit der unter 1. genannten Person einen Ehevertrag geschlossen?
4.1. Ja
4.1.1. Datum (TT.MM.JJJJ) des Ehevertrags (*):
4.2. Nein
5. Hatte der Erblasser mit der unter 1. genannten Person im Rahmen eines Verhältnisses, das mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfaltet, einen güterrechtlichen Vertrag geschlossen?
5.1. Ja
5.1.1. Datum (TT.MM.JJJJ) des Vertrags:
5.2. Nein
6. Für den Güterstand galt das Recht des folgenden Staates (*):
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
6.1. Dieses Recht basierte auf einer Rechtswahl (*):
6.1.1. Ja
6.1.2. Nein
6.2. Hat der Staat, dessen Recht maßgebend war, mehr als ein Rechtssystem, geben Sie bitte die Gebietseinheit an:
7. Es galt folgender Güterstand:
7.1. Gütertrennung
7.2. Allgemeine Gütergemeinschaft
7.3. Gütergemeinschaft
7.4. Zugewinngemeinschaft
7.5. Aufgeschobene Gütergemeinschaft
7.6. Sonstiges (bitte ausführen):
8. Geben Sie bitte die Bezeichnung des Güterstands in der Originalsprache an und die diesbezüglichen Rechtsvorschriften (10):
9. Der zwischen dem Erblasser und der unter 1. genannten Person bestehende eheliche oder andere gleichwertige Güterstand wurde aufgelöst und auseinandergesetzt:
9.1. Ja
9.2. Nein
FORMBLATT V — ANLAGE IV
Stellung und Rechte des/der Erben (11)
1. Ist der Erbe der Antragsteller? (*)
1.1. Ja
1.1.1. Angegeben unter Punkt 5 des Zeugnisformblatts (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Antragsteller es sich handelt):
1.1.2. Angegeben in Anlage I (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Antragsteller es sich handelt):
1.2. Nein
1.2.1. Name und Vorname(n) oder Name der Organisation (*):
1.2.2. Geburtsname (falls abweichend von 1.2.1):
1.2.3. Identifikationsnummer (4)
1.2.3.1. Nationale Identitätsnummer:
1.2.3.2. Sozialversicherungsnummer:
1.2.3.3. Steuernummer:
1.2.3.4. Registriernummer:
1.2.3.5. Sonstige (bitte angeben):
1.2.4. Anschrift
1.2.4.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
1.2.4.2. Ort und Postleitzahl:
1.2.4.3. Land
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
1.2.5. Telefon:
1.2.6. Fax
1.2.7. E- Mail:
1.2.8. Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) und -ort — bzw. bei einer Organisation — Datum (TT.MM.JJJJ) und Ort der Eintragung sowie Bezeichnung des Registers/der Registerbehörde:
2. Der Erbe hat die Erbschaft angenommen.
2.1. Ja, ohne Vorbehalt
2.2. Ja, unter dem Vorbehalt der Inventarerrichtung (bitte führen Sie aus, welche Wirkungen damit verbunden sind):
2.3. Ja, mit anderen Vorbehalten (bitte führen Sie aus, welche Wirkungen damit verbunden sind):
2.4. Eine Annahme ist nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht nicht erforderlich
3. Die Erbenstellung ergibt sich aus (12) (*):
3.1. einer Verfügung von Todes wegen
3.2. der gesetzlichen Erbfolge
4. Der Erbe hat die Erbschaft ausgeschlagen.
5. Der Erbe hat einen Pflichtteil akzeptiert.
6. der Erbe hat auf seinen Pflichtteil verzichtet.
7. Der Erbe wurde von der Erbschaft ausgeschlossen:
7.1. durch Verfügung von Todes wegen
7.2. aufgrund der gesetzlichen Erbfolge
7.3. durch gerichtliche Entscheidung
8. Der Erbe hat Anspruch auf folgenden Teil des Nachlasses (bitte angeben):
9. Dem Erben zugewiesene(r) Vermögenswert(e), für den/die eine Bescheinigung beantragt wurde (geben Sie bitte die betreffenden Werte und alle für deren Identifizierung relevanten Angaben an) (13):
10. Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Rechte des Erben (geben Sie bitte an, ob die Rechte des Erben nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht und/oder nach Maßgabe der Verfügung von Todes wegen Beschränkungen unterliegen):
11. Sonstige relevante Informationen oder weitere Erläuterungen:
FORMBLATT V — ANLAGE V
Stellung und Rechte des/der Vermächtnisnehmer(s) mit unmittelbarer Berechtigung am Nachlass (14)
1. Ist der Vermächtnisnehmer der Antragsteller? (*)
1.1. Ja
1.1.1. Angegeben unter Punkt 5 des Zeugnisformblatts (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Antragsteller es sich handelt):
1.1.2. Angegeben in Anlage I (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Antragsteller es sich handelt):
1.2. Nein
1.2.1. Name und Vorname(n) oder Name der Organisation (*):
1.2.2. Geburtsname (falls abweichend von 1.2.1):
1.2.3. Identifikationsnummer (4):
1.2.3.1. Nationale Identitätsnummer:
1.2.3.2. Sozialversicherungsnummer:
1.2.3.3. Steuernummer:
1.2.3.4. Registriernummer:
1.2.3.5. Sonstige (bitte angeben):
1.2.4. Anschrift
1.2.4.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
1.2.4.2. Ort und Postleitzahl:
1.2.4.3. Land:
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
1.2.5. Telefon:
1.2.6. Fax
1.2.7. E- Mail:
1.2.8. Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) und -ort — bzw. bei einer Organisation — Datum (TT.MM.JJJJ) und Ort der Eintragung sowie Bezeichnung des Registers/der Registerbehörde:
2. Der Vermächtnisnehmer hat das Vermächtnis angenommen.
2.1. Ja, ohne Vorbehalt
2.2. Ja, mit Vorbehalt (bitte ausführen):
2.3. Eine Annahme ist nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht nicht erforderlich
3. Der Vermächtnisnehmer hat das Vermächtnis ausgeschlagen.
4. Der Vermächtnisnehmer hat Anspruch auf folgenden Teil des Nachlasses (bitte angeben):
5. Dem Vermächtnisnehmer zugewiesene(r) Vermögenswert(e), für den/die eine Bescheinigung beantragt wurde (geben Sie bitte die betreffenden Werte und alle für deren Identifizierung relevanten Angaben an) (15):
6. Bedingungen und Beschränkungen in Bezug auf die Rechte des Vermächtnisnehmers (geben Sie bitte an, ob die Rechte des Vermächtnisnehmers nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht und/oder nach Maßgabe der Verfügung von Todes wegen Beschränkungen unterliegen) (*):
7. Sonstige relevante Informationen oder weitere Erläuterungen:
FORMBLATT V — ANLAGE VI
Befugnis zur Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung (16)
1. Befugnisse der nachstehenden Person (*):
1.1. Antragsteller
1.1.1. Angegeben unter Punkt 5 des Zeugnisformblatts (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Antragsteller es sich handelt):
1.1.2. Angegeben in Anlage I (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Antragsteller es sich handelt):
1.2. Der in Anlage IV genannte Erbe (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Erben es sich handelt):
1.3. Der in Anlage V genannte Vermächtnisnehmer (geben Sie gegebenenfalls an, um welchen Vermächtnisnehmer es sich handelt):
1.4. Sonstige Personen
1.4.1. Name und Vorname(n) oder Name der Organisation:
1.4.2. Geburtsname (falls abweichend von 1.4.1):
1.4.3. Identifikationsnummer (4):
1.4.3.1. Nationale Identitätsnummer:
1.4.3.2. Sozialversicherungsnummer:
1.4.3.3. Steuernummer:
1.4.3.4. Registriernummer:
1.4.3.5. Sonstige (bitte angeben):
1.4.4. Anschrift
1.4.4.1. Straße und Hausnummer/Postfach:
1.4.4.2. Ort und Postleitzahl:
1.4.4.3. Land:
Belgien Bulgarien Tschechische Republik Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Italien Zypern Lettland Litauen Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden
Sonstiges (bitte ISO-Code angeben):
1.4.5. Telefon:
1.4.6. Fax
1.4.7. E- Mail:
1.4.8. Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) und -ort — bzw. bei einer Organisation — Datum (TT.MM.JJJJ) und Ort der Eintragung sowie Bezeichnung des Registers/der Registerbehörde:
2. Befugnis zur (*)
2.1. Testamentsvollstreckung
2.2. Verwaltung des Nachlasses oder eines Teils des Nachlasses
3. Die Befugnis zur Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung erstreckt sich auf (*)
3.1. den gesamten Nachlass
3.2. den gesamten Nachlass mit Ausnahme folgender Nachlassteile oder Vermögensgegenstände (bitte angeben):
3.3. die folgenden Teile oder Gegenstände des Nachlasses (bitte angeben):
4. Die unter 1. genannte Person verfügt über folgende Befugnisse (*) (12):
4.1. Erlangung aller Auskünfte über das Nachlassvermögen und die Nachlassverbindlichkeiten
4.2. Kenntnisnahme von allen mit dem Nachlass zusammenhängenden Testamenten und sonstigen Schriftstücken
4.3. Veranlassung oder Beantragung von Sicherungsmaßnahmen
4.4. Veranlassung von Sofortmaßnahmen
4.5. Entgegennahme der Vermögenswerte
4.6. Einziehung der Nachlassforderungen und Erteilung einer gültigen Quittung
4.7. Erfüllung und Auflösung von Verträgen
4.8. Eröffnung, Unterhaltung und Schließung eines Bankkontos
4.9. Aufnahme eines Darlehens
4.10. Vermögensbelastungen übertragen oder begründen
4.11. Begründung von dinglichen Rechten an den Vermögenswerten oder hypothekarische Belastung der Vermögenswerte
4.12. Veräußerung von unbeweglichem Vermögen sonstigem Vermögen
4.13. Vergabe eines Darlehens
4.14. Fortführung des Unternehmens
4.15. Ausübung der Rechte eines Anteileigners
4.16. Auftreten als Kläger oder Beklagter
4.17. Begleichung von Verbindlichkeiten
4.18. Verteilung der Vermächtnisse
4.19. Aufteilung des Nachlasses
4.20. Verteilung des Restnachlasses
4.21. Beantragung der Eintragung von Rechten an unbeweglichem oder beweglichem Vermögen in ein Register
4.22. Vergabe von Spenden/Schenkungen
4.23. Sonstiges (bitte ausführen):
Falls die Befugnisse des Testamentsvollstreckers/Nachlassverwalters aus den vorstehenden Feldern nicht genau hervorgehen, fügen Sie bitte hier weitere Erläuterungen ein (17):
Geben Sie bitte an, ob und gegebenenfalls welche der unter 4. genannten Befugnisse gemäß Artikel 29 Absatz 2 Unterabsatz 2 oder Artikel 29 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 als ergänzende Befugnisse ausgeübt werden (*):
5. Die Bestellung des Testamentsvollstreckers/Nachlassverwalters ergibt sich aus (12):
5.1. einer Verfügung von Todes wegen (siehe 7.2 des Zeugnisformblatts)
5.2. einer gerichtlichen Entscheidung
5.3. einer Vereinbarung zwischen den Erben
5.4. dem Gesetz
6. Die Befugnisse ergeben sich aus (12):
6.1. einer Verfügung von Todes wegen (siehe 7.2 des Zeugnisformblatts)
6.2. einer gerichtlichen Entscheidung
6.3. einer Vereinbarung zwischen den Erben
6.4. dem Gesetz
7. Die Pflichten ergeben sich aus (12):
7.1. einer Verfügung von Todes wegen (siehe 7.2 des Zeugnisformblatts)
7.2. einer gerichtlichen Entscheidung
7.3. einer Vereinbarung zwischen den Erben
7.4. dem Gesetz
8. Bedingungen oder Beschränkungen in Bezug auf die unter 4. genannten Befugnisse (18) (*):
(*) Obligatorische Angabe.
(1) ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 107.
(2) Hierzu zählen unter anderem der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers oder eine Gerichtsstands-vereinbarung.
(3) Bei juristischen Personen ist Anlage I ausgefüllt beizufügen.
Bei mehreren Antragstellern fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
Bei Vertretern fügen Sie bitte Anlage II ausgefüllt bei.
(4) Geben Sie bitte gegebenenfalls die relevanteste Nummer an.
(5) Der Begriff des De-facto-Partners schließt die in einigen Mitgliedstaaten für Lebensgemeinschaften bestehenden Rechtsinstitute ein wie „sambo“ (Schweden) oder „avopuoliso“ (Finnland).
(6) Bei mehreren Verfügungen von Todes wegen fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(7) Wenn der Antrag von mehr als einer juristischen Person gestellt wird, fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(8) Wenn es mehr als einen Vertreter gibt, fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(9) Bei mehr als einem Güterstand fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(10) Weitere Informationen zu den Auswirkungen nationaler Güterstandsregelungen auf die Ehe und die eingetragene Partnerschaft enthält das Europäische E-Justizportal (https://e-justice.europa.eu).
(11) Bei mehr als einem Erben fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(12) Bitte kreuzen Sie gegebenenfalls mehr als ein Kästchen an.
(13) Geben Sie an, ob der Erbe das Eigentum oder andere Rechte an den Vermögensgegenständen erworben hat (geben Sie bei letzteren die Art dieser Rechte und die Personen an, die ebenfalls Rechte an diesen Vermögensgegenständen besitzen). Im Falle eines eingetragenen Vermögensgegenstands teilen Sie bitte die Angaben mit, die nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Register geführt wird, zur Identifizierung des betreffenden Gegenstands erforderlich sind (z. B. bei Immobilien die genaue Anschrift der Immobilie, das Grundbuchamt, die Flurstücks- oder Katasternummer, eine Beschreibung der Immobilie (fügen Sie nötigenfalls die relevanten Dokumente bei).
(14) Bei mehr als einem Vermächtnisnehmer fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(15) Geben Sie an, ob der Vermächtnisnehmer das Eigentum oder andere Rechte an den Vermögensgegenständen erworben hat (geben Sie bei letzteren die Art dieser Rechte und die Personen an, die ebenfalls Rechte an diesen Vermögensgegenständen besitzen). Im Falle eines eingetragenen Vermögensgegenstands machen Sie bitte die Angaben, die nach dem Recht des Mitgliedstaats, in dem das Register geführt wird, zur Identifizierung des betreffenden Gegenstands erforderlich sind (z. B. bei Immobilien die genaue Anschrift der Immobilie, das Grundbuchamt, die Flurstücks- oder Katasternummer, eine Beschreibung der Immobilie (fügen Sie nötigenfalls die relevanten Dokumente bei).
(16) Bei mehr als einer Person fügen Sie bitte ein weiteres Blatt bei.
(17) Geben Sie z. B. an, ob der Testamentsvollstrecker/Nachlassverwalter die vorgenannten Befugnisse in eigenem Namen ausüben kann.
(18) Geben Sie z. B. an, ob der Testamentsvollstrecker/Nachlassverwalter die vorgenannten Befugnisse in eigenem Namen ausüben kann.
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