EU-RechtVerordnungenDurchführungsverordnung (EU) Nr. 1131/2014 der Kommission vom 23. Oktober 2014 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden EinfuhrpreiseANHANG

ANHANGPauschale Einfuhrwerte für die Bestimmung der für bestimmtes Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise

In Kraft seit 24. Oktober 2014
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