Art. 3 Inkrafttreten — Verordnung (EU) Nr. 1129/2014 der Kommission vom 21. Oktober 2014 über ein Fangverbot für Schellfisch in den Unions- und den internationalen Gewässern der Gebiete Vb und VIa für Schiffe unter der Flagge Spaniens
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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