Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1125/2014 der Kommission vom 19. September 2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie für Kreditvermittler Text von Bedeutung für den EWR
Die Mindestdeckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertigen Garantie, die von Kreditvermittlern gemäß Artikel 29 Absatz 2 Buchstabe a Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/17/EU abzuschließen ist, beträgt:
a) 460000 EUR für jeden einzelnen Schadensfall;
b) insgesamt 750000 EUR pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle.