Art. 3 Inkrafttreten — Verordnung (EU) Nr. 1121/2014 der Kommission vom 20. Oktober 2014 über ein Fangverbot für Seezunge in den Gebieten VIIIa und VIIIb durch Schiffe unter der Flagge Spaniens
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
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