Artikel 70 Änderungen der Richtlinie 98/26/EG — Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der EU
Gliederung
TITEL VI BEFUGNISÜBERTRAGUNG, DURCHFÜHRUNGSBEFUGNISSE, ÜBERGANGS-, ÄNDERUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 70 Änderungen der Richtlinie 98/26/EG
Richtlinie 98/26/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 2 Unterabsatz 1 Buchstabe a dritter Gedankenstrich erhält folgende Fassung:
2. In Artikel 11 wird der folgende Absatz angefügt:
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