Artikel 42 Allgemeine Anforderungen — Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der EU
Gliederung
TITEL III ZENTRALVERWAHRER
KAPITEL II Anforderungen an Zentralverwahrer
Abschnitt 4 Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Artikel 42 Allgemeine Anforderungen
Ein Zentralverwahrer schafft einen soliden Risikomanagementrahmen, um rechtliche, unternehmerische, operationelle und andere direkte oder indirekte Risiken umfassend zu steuern; dazu gehören auch Maßnahmen zur Verminderung von Betrug und Fahrlässigkeit.
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