EU-RechtVerordnungenVerbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der EUTITEL III ZENTRALVERWAHRERKAPITEL II Anforderungen an ZentralverwahrerAbschnitt 3 Anforderungen an Zentralverwahrer-DienstleistungenArtikel 41

Artikel 41Regeln und Verfahren bei Ausfall eines Teilnehmers

In Kraft seit 17. September 2014
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