EU-RechtVerordnungenVerbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der EUTITEL III ZENTRALVERWAHRERKAPITEL I Zulassung und Beaufsichtigung von ZentralverwahrernAbschnitt 1 Für die Zulassung und Beaufsichtigung von Zentralverwahrern zuständige BehördenArtikel 14

Artikel 14Zusammenarbeit der Behörden

In Kraft seit 17. September 2014
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