Artikel 12 — Restriktive Maßnahmen der EU als Reaktion auf die Invasion der Ukraine durch Russland
Es ist verboten, wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2, 4 und 5 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, einschließlich durch Handeln anstelle einer der Organisationen gemäß Artikel 5.
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