Art. 52 Inkrafttreten und Anwendbarkeit — Verordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Sie gilt bis zum 31. Dezember 2020.
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