EU-RechtVerordnungenVerordnung (EU) Nr. 702/2014 der Kommission vom 25. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen UnionANHANG II

ANHANG IIINFORMATIONEN ÜBER GEMÄSS DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN(Übermittlung gemäß Artikel 9 Absatz 1)(Text von Bedeutung für den EWRNur für Beihilfen zugunsten der Forstwirtschaft und nicht in Anhang I des Vertrags aufgeführte Erzeugnisse.)

In Kraft seit 01. Juli 2014
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