EU-RechtVerordnungenAllgemeine GruppenfreistellungsverordnungKAPITEL III BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE BEIHILFEGRUPPENABSCHNITT 6 Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit BehinderungenArtikel 34

Artikel 34Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten

In Kraft seit 01. Juli 2014
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