EU-RechtVerordnungenAllgemeine GruppenfreistellungsverordnungKAPITEL III BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR EINZELNE BEIHILFEGRUPPENABSCHNITT 6 Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit BehinderungenArtikel 33

Artikel 33Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen

In Kraft seit 01. Juli 2014
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