ANHANG II INFORMATIONEN ÜBER NACH DIESER VERORDNUNG FREIGESTELLTE STAATLICHE BEIHILFEN — Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
Rückverweise
Beihilfenummer
(wird von der Kommission ausgefüllt)
Mitgliedstaat
Referenznummer des Mitgliedstaats
Region
1
2
Bewilligungsbehörde
Name
Postanschrift
Internetadresse
Titel der Beihilfemaßnahme
Nationale Rechtsgrundlage (Fundstelle der amtlichen Veröffentlichung im Mitgliedstaat)
Weblink zum vollen Wortlaut der Beihilfemaßnahme
Art der Maßnahme
Regelung
Ad-hoc-Beihilfe
3
Änderung einer bestehenden Beihilferegelung oder Ad-hoc-Beihilfe
Beihilfenummer der Kommission
Verlängerung
Änderung
4
Regelung
TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ
5
Ad-hoc-Beihilfe
TT/MM/JJJJ
Betroffene Wirtschaftszweige
Alle für Beihilfen in Frage kommenden Wirtschaftszweige
6
Art des Beihilfeempfängers
KMU
Große Unternehmen
Mittelausstattung
7
Landeswährung (in voller Höhe)
8
Landeswährung (in voller Höhe)
9
Landeswährung (in voller Höhe)
Beihilfeinstrument
Zuschuss/Zinszuschuss
Kredite/Rückzahlbare Vorschüsse
10
Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung
Bereitstellung einer Risikofinanzierung
Sonstiges (bitte angeben)
Bitte angeben, zu welcher Hauptkategorie das Beihilfeinstrument aufgrund seiner Wirkung/Funktion am besten passt:
Zuschuss
Kredit
Garantie
Bereitstellung einer Risikofinanzierung
Bei Kofinanzierung durch EU-Fonds
Name des/der EU-Fonds:
Höhe des Beitrags (pro EU-Fonds)
Landeswährung (in voller Höhe
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Geben Sie bitte an, nach welcher Bestimmung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung die Beihilfemaßnahme durchgeführt wird.
Hauptziel — allgemeine Ziele (Liste)
Ziele
(Liste)
Beihilfehöchstintensität in % oder jährlicher Beihilfehöchstbetrag in Landeswährung (in voller Höhe)
KMU-Aufschläge in %
1
Regelung
%
%
Ad-hoc-Beihilfe
%
%
Regionalbeihilfen – Betriebsbeihilfen (Art. 15)
Kosten für die Beförderung von Waren in den in Frage kommenden Gebieten (Art. 15 Abs. 2 Buchst. a)
%
%
Mehrkosten in Gebieten in äußerster Randlage (Art. 15 Abs. 2 Buchst. b)
%
%
Regionale Stadtentwicklungsbeihilfen (Art.16)
Landeswährung
%
KMU-Beihilfen (Art. 17-18-19-20)
%
%
KMU-Beihilfen — Erschließung von KMU-Finanzierungen (Art. 21-22)
Risikofinanzierungsbeihilfen (Art. 21)
Landeswährung
%
Beihilfen für Unternehmensneugründungen (Art. 22)
Landeswährung
%
KMU-Beihilfen — Beihilfen für auf KMU spezialisierte alternative Handelsplattformen (Art. 23)
%; falls als Anlaufbeihilfe gewährt:
Landeswährung
%
KMU-Beihilfen — Beihilfen für Scouting-Kosten (Art. 24)
%
%
Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbeihilfen (Art. 25-30)
Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Art. 25)
Grundlagenforschung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. a)
%
%
industrielle Forschung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. b)
%
%
experimentelle Entwicklung (Art. 25 Abs. 2 Buchst. c)
%
%
Durchführbarkeitsstudien (Art. 25 Abs. 2 Buchst. d)
%
%
Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen (Art. 26)
%
%
Beihilfen für Innovationscluster (Art. 27)
%
%
Innovationsbeihilfen für KMU (Art. 28)
%
%
Hauptziel — allgemeine Ziele (Liste)
Ziele
(Liste)
Beihilfehöchstintensität in % oder jährlicher Beihilfehöchstbetrag in Landeswährung (in voller Höhe)
KMU-Aufschläge in %
Beihilfen für Prozess- und Organisationsinnovationen (Art. 29)
%
%
Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen für Fischerei und Aquakultur (Art. 30)
%
%
Ausbildungsbeihilfen (Art. 31)
%
%
Beihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen (Art. 32-35)
Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung benachteiligter Arbeitnehmer (Art. 32)
%
%
Beihilfen in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen (Art. 33)
%
%
Beihilfen zum Ausgleich der durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Behinderungen verursachten Mehrkosten (Art. 34)
%
%
Beihilfen zum Ausgleich für die Unterstützung benachteiligter Arbeitnehmer (Art. 35)
%
%
Umweltschutzbeihilfen (Art. 36-49)
Investitionsbeihilfen, die Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Art. 36)
%
%
Investitionsbeihilfen zur frühzeitigen Anpassung an künftige Unionsnormen (Art. 37)
%
%
Investitionsbeihilfen für Energieeffizienzmaßnahmen (Art. 38)
%
%
Investitionsbeihilfen für gebäudebezogene Energieeffizienzprojekte (Art. 39)
Landeswährung
%
Investitionsbeihilfen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (Art. 40)
%
%
Investitionsbeihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien (Art. 41)
%
%
Betriebsbeihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbarer Energien (Art. 42)
%
%
Betriebsbeihilfen zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien in kleinen Anlagen (Art. 43)
%
%
Beihilfen in Form von Umweltsteuerermäßigungen nach der Richtlinie 2003/96/EG (Art. 44)
%
%
Investitionsbeihilfen für die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte (Art. 45)
%
%
Investitionsbeihilfen für energieeffiziente Fernwärme und Fernkälte (Art. 46)
%
%
Investitionsbeihilfen für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfall (Art. 47)
%
%
Investitionsbeihilfen für Energieinfrastrukturen (Art. 48)
%
%
Beihilfen für Umweltstudien (Art. 49)
%
%
Hauptziel — allgemeine Ziele (Liste)
Ziele
(Liste)
Beihilfehöchstintensität in % oder jährlicher Beihilfehöchstbetrag in Landeswährung (in voller Höhe)
KMU-Aufschläge in %
Beihilferegelungen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen (Art. 50)
Beihilfehöchstintensität
%
%
Art der Naturkatastrophe
Erdbeben
Lawine
Erdrutsch
Überschwemmung
Wirbelsturm
Orkan
Vulkanausbruch
Flächenbrand
Dauer der Naturkatastrophe
TT/MM/JJJJ bis TT/MM/JJJJ
Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohnern entlegener Gebiete (Art. 51)
%
%
Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen (Art. 52)
Landeswährung
%
Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes (Art. 53)
%
%
Beihilferegelungen für audiovisuelle Werke (Art. 54)
%
%
Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen (Art. 55)
%
%
Investitionsbeihilfen für lokale Infrastrukturen (Art. 56)
%
%
1
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