Art. 8 Vorrechte und Befreiungen — Öffentlich-private Partnerschaft zur Förderung von Forschung und Innovation im Schienenverkehr
Das dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügte Protokoll Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union findet auf das Gemeinsame Unternehmen S2R und sein Personal Anwendung.
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