Artikel 44 Inkrafttreten und Geltungsbeginn — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance
Gliederung
TITEL V ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 44 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Rückverweise
Amtsblatt der Europäischen Union
Sie gilt für Beihilfe- oder Zahlungsanträge, die sich auf die Antragsjahre oder Prämienzeiträume beziehen, die ab dem 1. Januar 2015 beginnen.
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