Artikel 43 Aufhebung — Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-Compliance
Gliederung
TITEL V ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 43 Aufhebung
Rückverweise
Die Verordnungen (EG) Nr. 1122/2009 und (EU) Nr. 65/2011 werden mit Wirkung vom 1. Januar 2015 aufgehoben.
Sie gelten jedoch weiterhin für
a) Beihilfeanträge für Direktzahlungen, die für vor dem 1. Januar 2015 beginnende Prämienzeiträume eingereicht wurden,
b) Zahlungsanträge für das Jahr 2014 und
c) das Kontrollsystem und die Verwaltungssanktionen im Zusammenhang mit Cross-Compliance-Verpflichtungen der Betriebsinhaber gemäß den Artikeln 85t und 103z der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates.
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