EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-ComplianceTITEL IV KONTROLLSYSTEM UND VERWALTUNGSSANKTIONEN IM RAHMEN DER CROSS-COMPLIANCEKAPITEL II BERECHNUNG UND ANWENDUNG VON VERWALTUNGSSANKTIONENArtikel 39

Artikel 39Berechnung und Anwendung von Verwaltungssanktionen bei Fahrlässigkeit

In Kraft seit 27. Juni 2014
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