EU-RechtVerordnungenDelegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf das integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem und die Bedingungen für die Ablehnung oder Rücknahme von Zahlungen sowie für Verwaltungssanktionen im Rahmen von Direktzahlungen, Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum und der Cross-ComplianceTITEL III SONDERBESTIMMUNGEN FÜR MASSNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMSArtikel 35

Artikel 35Nichteinhaltung anderer Förderkriterien als Größe der Fläche bzw. Zahl der Tiere, von Verpflichtungen oder sonstigen Auflagen

In Kraft seit 27. Juni 2014
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