EU-RechtVerordnungenVorschriften für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem InteresseTITEL IV BEAUFSICHTIGUNG DER TÄTIGKEIT VON ABSCHLUSSPRÜFERN UND PRÜFUNGSGESELLSCHAFTEN BEI DER DURCHFÜHRUNG EINER ABSCHLUSSPRÜFUNG BEI UNTERNEHMEN VON ÖFFENTLICHEM INTERESSEKAPITEL II Qualitätssicherung, Marktüberwachung und Transparenz der zuständigen BehördenArtikel 27

Artikel 27Überwachung der Qualität und des Wettbewerbs auf dem Markt

In Kraft seit 16. Juni 2014
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