Artikel 95 Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung — Hohe Sicherheitsstandards und straffere Verfahren für klinische Prüfungen in der EU
Gliederung
KAPITEL XVIII SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Artikel 95 Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
Rückverweise
Diese Verordnung lässt die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten und der Union über die zivil- und strafrechtliche Haftung eines Sponsors und eines Prüfers unberührt.
Keine Ergebnisse gefunden