EU-RechtVerordnungenHohe Sicherheitsstandards und straffere Verfahren für klinische Prüfungen in der EUKAPITEL VII SICHERHEITSBERICHTERSTATTUNG IM RAHMEN EINER KLINISCHEN PRÜFUNGArtikel 42

Artikel 42Meldung mutmaßlicher unerwarteter schwerwiegender Nebenwirkungen durch den Sponsor an die Agentur

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