EU-RechtVerordnungenHohe Sicherheitsstandards und straffere Verfahren für klinische Prüfungen in der EUKAPITEL VI BEGINN, ENDE, VORÜBERGEHENDE UNTERBRECHUNG UND VORZEITIGER ABBRUCH EINER KLINISCHEN PRÜFUNGArtikel 39

Artikel 39Aktualisierung des Inhalts der Zusammenfassung der Ergebnisse und Zusammenfassung für Laien

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