Artikel 20 Erhebung von Emissionsdaten — Reduzierung der vom Menschen verursachten Treibhausgase (fluorierte Gase)
Gliederung
KAPITEL V BERICHTERSTATTUNG
Artikel 20 Erhebung von Emissionsdaten
Die Mitgliedstaaten legen Berichterstattungssysteme für die in dieser Verordnung aufgeführten einschlägigen Sektoren mit dem Ziel fest, im Rahmen des Möglichen Emissionsdaten zu gewinnen.
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