Artikel 28 Überprüfung — Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 28 Überprüfung
Rückverweise
Das Europäische Parlament und der Rat überprüfen auf Vorschlag der Kommission diese Verordnung bis zum 30. Juni 2020.
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