EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL II ORGANISATION DES SSMTITEL 1 ORGANISATION DES SSMKAPITEL 1 Beaufsichtigung bedeutender beaufsichtigter UnternehmenArtikel 5

Artikel 5Einbindung von Mitarbeitern der NZBen teilnehmender Mitgliedstaaten

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