EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES SSMTITEL 3 MELDUNG VON VERSTÖßENArtikel 38

Artikel 38Verfahren für die Weiterbehandlung von Meldungen

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