Artikel 33 Begründung für Aufsichtsbeschlüsse der EZB — Europäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist
Gliederung
TEIL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES SSM
TITEL 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR EIN ORDNUNGSGEMÄßES VERFAHREN ZUM ERLASS VON AUFSICHTSBESCHLÜSSEN DER EZB
KAPITEL 2 Aufsichtsbeschlüsse der EZB
Artikel 33 Begründung für Aufsichtsbeschlüsse der EZB
Rückverweise
(1) Vorbehaltlich des Absatzes 2 wird ein EZB-Aufsichtsbeschluss mit einer Begründung für diesen Beschluss versehen.
(2) Die Begründung umfasst die wesentlichen Tatsachen und die Rechtsgründe, auf welche der EZB-Aufsichtsbeschluss gestützt ist.
(3) Vorbehaltlich des Artikels 31 Absatz 4 stützt die EZB einen EZB-Aufsichtsbeschluss nur auf Tatsachen und Beschwerdepunkte, zu denen sich eine Partei äußern konnte.
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