EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES SSMTITEL 1 GRUNDSÄTZE UND PFLICHTENArtikel 23

Artikel 23Sprachenregelung zwischen der EZB und den NCAs

In Kraft seit 15. Mai 2014
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