Artikel 23 Sprachenregelung zwischen der EZB und den NCAs — Europäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist
Gliederung
TEIL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES SSM
TITEL 1 GRUNDSÄTZE UND PFLICHTEN
Artikel 23 Sprachenregelung zwischen der EZB und den NCAs
Rückverweise
Die EZB und die NCAs vereinbaren Regelungen über ihre Kommunikation innerhalb des SSM, einschließlich der zu verwendenden Sprache(n).
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