EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ARBEITSWEISE DES SSMTITEL 1 GRUNDSÄTZE UND PFLICHTENArtikel 22

Artikel 22Recht der EZB, den NCAs oder NDAs Anweisungen zur Ausübung ihrer Befugnisse und Ergreifung von Maßnahmen zu erteilen, wenn der EZB Aufsichtsaufgaben zukommen, für die sie keine entsprechende Befugnis hat

In Kraft seit 15. Mai 2014
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