Artikel 19 Überblick — Europäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist
Gliederung
Rückverweise
Dieser Teil legt a) die allgemeinen Vorschriften für die Arbeitsweise des SSM in Bezug auf die Funktionen der EZB und der NCAs und b) die Bestimmungen fest, die von der EZB bei der Durchführung eines EZB-Aufsichtsverfahrens anzuwenden sind.
Die allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen, die zwischen der EZB und den NCAs in enger Zusammenarbeit gelten, sind in Teil IX dieser Verordnung festgelegt.
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