EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL XII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 151

Artikel 151Mitgliedstaaten, die den Euro als Währung einführen

In Kraft seit 15. Mai 2014
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