Artikel 150 Von den NCAs gefasste Aufsichtsbeschlüsse — Europäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist
Gliederung
TEIL XII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 150 Von den NCAs gefasste Aufsichtsbeschlüsse
Von den NCAs vor dem 4. November 2014 gefasste Aufsichtsbeschlüsse bleiben unbeschadet der Ausübung der der EZB durch die SSM-Verordnung übertragenen Befugnisse durch die EZB unberührt.
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