EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL XII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 148

Artikel 148Festlegung des Formats des Berichts über die Aufsichtsbilanz und das Risikoprofil, der der EZB von den NCAs vorzulegen ist

In Kraft seit 15. Mai 2014
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