EU-RechtVerordnungenEuropäische Zentralbank – enge Zusammenarbeit beim einheitlichen Aufsichtsmechanismus mit EU-Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro istTEIL XII ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 147

Artikel 147Beginn der direkten Beaufsichtigung durch die EZB, wenn die EZB ihre Aufgaben erstmals wahrnimmt

In Kraft seit 15. Mai 2014
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